G-3C German | Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Managementcoaching, Businessconsulting, Intensivtrainings, psychotherapeutische Leistungen .

 

Firma G-3C Coaching & Consulting Company

Im Schellhammer 11, 96135 Stegaurach,

+49 951 29 70 280, info@g-3c.de

Ust-ID DE256237688

 

1.    Geltungsbereich

1.1 
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma G-3C nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Kunde" genannt.

1.2 
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.


2.    Vertragsgegenstand

2.1  
Die Firma G-3C bietet Managementcoaching, Businessconsulting Intensivtrainings und bei Bedarf psychotherapeutische Leistungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von sonstigen genutzten Medien bekannt gegeben.


3.    Zustandekommen des Vertrages

3.1 
Ein Vertrag mit der Firma G-3C kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der Buchung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache.

3.2 
Jeder Kunde erhält nach Eingang ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3  
Die Buchungserklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Firma G-3C gegen Zahlung einer Stornogebühr für gegenstandslos erklärt werden.


Insbesondere wird vereinbart:

1.      Coaching                       |              Absage nach 14 Tage vor Termin 50% der Gebühr

2.      Consulting                    |             Absage nach 14 Tage vor Termin 50% der Gebühr

3.      Intensivtrainings      |              Absage nach 14 Tage vor Termin 50% der Gebühr

4.      Psychotherapie         |              Absage nach 14 Tage vor Termin 50% der Gebühr


3.4 
Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle von Firmentrainings, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5  
Die Firma G-3C behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung einer gebuchten Leistung abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist.

3.6 
Das Rücktrittsrecht besteht für die Firma G-3C jedoch nur, wenn sie die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.


4.    Vertragsdauer und Vergütung

 4.1  
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 
Zahlungsmodalitäten: Die Gebühr für die jeweilige Leistung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle der Firma G-3C zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der individuell getroffenen Vereinbarung.


Der Kunde kann per:


  • Kreditkarte
  • PayPal
  • Überweisung
  • Rechnung
  • Einzug vom Konto mit SEPA Einzugsermächtigung
  • Bar


 seiner Zahlungspflicht nachkommen.

                         

4.3 

Sämtliche Zahlungen sind zehn Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Besondere Zahlungsbedingungen werden nach Absprache vereinbart.

4.4 

Reise- und Hotel- und Raumkosten, Barauslagen und besondere Kosten, die der Firma G-3C auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.

4.5 

Die Leistungen der Firma G-3C verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Psychotherapeutische Leistungen sind Mehrwertsteuerbefreit.


5.    Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1 

Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Firma G-3C und dem Kunden.

5.2 

Werden einzelne Leistungen durch den Kunden nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Gebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Nachweis erbringen kann, dass der Firma G-3C kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.


Bei dem nachweislichen Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.


6.    Allgemeine Bedingungen

6.1 

Der Kunde verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung eine Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen. Die Firma G-3C behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.2 

Der Coach/Trainer ist gegenüber den Kunden für die Dauer und im Rahmen einer Veranstaltung organisatorisch weisungsbefugt.

6.3 

Jeder Kunde unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Coaching/Consulting/Intensivtraining.

6.4 

Die Kunden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Firma G-3C berechtigt die Maßnahme zu beenden oder den Kunden auszuschließen.

6.5 

Vor der Veranstaltung muss die Firma G-3C über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Kunde bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.6 

Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Firma G-3C berechtigt, die betreffende Leistung nicht durchzuführen. Die Firma G-3C behält sich vor, die Gebühr in Rechnung zu stellen.

6.7 

Outdoormaßnahmen oder Maßnahmen in anderen Ländern beinhalten ein Restrisiko. Gegen Unfall und Bergung ist jeder Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.


7.    Verschwiegenheitspflicht

7.1 

Die Firma G-3C verpflichtet sich, während der Dauer der Maßnahme und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers und des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8.    Haftung

8.1 

Die Firma G-3C haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 

Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9.    Sonstige Bestimmungen

9.1
Gerichtsstand ist Deutschland, Bamberg


 01.01.2022

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